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Jan 11 2010

Kann man in Armenien ungestraft Genozid verleugnen? – Im Prinzip nicht, aber…

Aga-online.org, Jerewan, 3. Dezember 2009:

21.12.2009 22:01

Artikel 397 des Strafgesetzbuches der Republik Armenien stellt “das Bestreiten, das Herabspielen, die Zustimmung zu und die Rechtfertigung von Genozid“ unter Strafe. In der Rechtspraxis allerdings wurde der Strafrechtsartikel bisher nicht angewandt, im Gegenteil: Am 3. Dezember 2009 wies Richterin K. Petrosjan (Ortsteil Mitte und Nork-Marasch) den Strafantrag von Dr. Armen Ajwasjan zurück. Der Direktor des privaten Zentrums für Strategische Forschungen „Ararat“ hatte gegen die Stiftung „Kaukasus-Institut“ (unter der Leitung von Dr. Alexander Iskandarjan geklagt. Klageanlass war ein vom „Kaukasus-Institut“ herausgegebener Sammelband „Caucasus Neighborhood: Turkey and The South Caucasus” (Yerevan 2008, ISBN 978-99941-2-220-2), der auch den Aufsatz des türkischen Politologen Dr. Aybars Görgülu enthält. Dieser hatte im Zusammenhang mit dem Völkermord an den Armeniern das Wort Genozid in Anführungszeichen gesetzt und die Tatsache dieses Genozids als „zweifelhaft“ sowie den Vorwurf des Völkermords als „unbegründet“ bezeichnet.

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